Pfötchentreff-Seevehaus
Kompetenzzentrum für Hunde

Impressum

Pfötchentreff-Seevehaus
An der Seeve 4
21217 Seevetal
Telefon: 040/6062769, 040/6069291
mobil: 0177 390 39 00

Verantwortlich für den Inhalt laut §5 Telemediengesetz und §55 Rundfunk-Staatsvertrag 

Ute Lehmann
An der Seeve 4
21217 Seevetal
lehmann@pfoetchentreff-seevehaus.de

Umsatzsteuer-Identnummer: DE118451060


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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Katzenpension

ABG für die Unterbringung von Katzen                 
Pfötchentreff-Seevehaus
Praxis für ganzheitliche Tiernaturheilkunde und transaktionales Hundeverhaltenstraining
Ute Lehmann
An der Seeve 4        
21217 Seevetal-Over       
040 606 27 69

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Urlaubs- und Tagesbetreuung von Katzen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Pfötchentreff-Seevehaus verpflichtet sich, die in der Unterbringungs-Vereinbarung bezeichnete/n Katze/n gemäß der Vereinbarung in einer Gehegeanlage in Gruppenhaltung bzw. in Einzelhaltung unterzubringen, qualifiziert zu beaufsichtigen und artgerecht zu ernähren.
(2) Vom Oktober bis März werden die Katzenhäuser den Wetterbedingungen entsprechend geheizt.
(3) Über Sonderleistungen, wie Beschäftigung, Fellpflege, Versorgung mit Medikamenten usw. werden Sondervereinbarungen getroffen.
(4) Der Halter verpflichtet sich, die Katze/n zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der ausgehängten Geschäftszeiten abzugeben und wieder abzuholen. Bringen oder Abholen außerhalb der Geschäftszeiten können gegen Aufpreis vereinbart werden.

§ 2 Preise
(1) Der Preis wird entsprechend der Saison, Dauer des Aufenthalts und der Unterbringungsart vereinbart. Eine Preisliste ist in den Geschäftsräumen öffentlich ausgehängt.
(2) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist bei Abgabe des Tieres in bar zu zahlen.
(3) Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist dies dem Pfötchentreff bis 3 Tage vor dem Abholtermin schriftlich, auch per Mail, mitzuteilen.
(4) Wird die Katze nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und liegt keine Mitteilung vor, kann die Katze frühestens 3 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin an ein Tierheim übergeben werden.

§ 3 Kündigung
(1) Der Pfötchentreff-Seevehaus kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Halter den Preis für die Unterbringung nicht entsprechend § 2 bezahlt.
(2) Der Halter kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Übergabe der Katze ohne Angabe von Gründen kündigen und erhält dann 50 % seiner Anzahlung zurück. Bei einer Kündigung ab 13 Tage vor der Übergabe wird die gesamte Anzahlung einbehalten.
(3) Ab dem 1. Tag der Übergabe ist der Gesamtpreis fällig, auch wenn der Halter den Aufenthalt seiner Katze vor dem vereinbarten Termin beendet.

§ 4 Verhalten im Krankheitsfall
(1) Der Halter autorisiert den Pfötchentreff-Seevehaus im Falle einer Krankheit oder Verletzung der Katze diese bei einem Tierarzt nach Wahl des Pfötchentreffs-Seevehaus vorzustellen und erforderliche Behandlungen der tierärztlichen Empfehlung folgend im Auftrag und Rechnung des Halters durchführen zu lassen.
(2) Der Halter übernimmt weiterhin Behandlungskosten gegen Ungeziefer und anderen vorbeugenden Behandlungen oder Maßnahmen, die nach Entscheidunglage des Pfötchentreff-Seevhaus unaufschiebbar während des Aufenthalts in der Pension durchgeführt werden mussten.
(2) Der Halter versichert tierärztliche Behandlungskosten gemäß 1 und 2 zu übernehmen.

§ 5 Zugesicherte Eigenschaften
Der Halter versichert:
(1) dass seine Katze/n keinerlei ansteckende Krankheiten hat/haben.
(2) dass seine Katze kastriert ist (sofern sie den 6. Lebensmonat vollendet hat)
(3) dass die Katze über einen gültigen Impfpass mit den allgemein empfohlenen Impfungen verfügt. Der Impfpass ist bei Abgabe der Katze/n ist mitzubringen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung im Pfötchentreff-Seevehaus.

§ 6 Haftungsausschluss und –beschränkung
(1) Die Haftung für Schäden an der Katze wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Pfötchentreff-Seevehaus oder seiner Mitarbeiter beruht.
(2) Bei tragenden Katzen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.
(3) Bei einer Krankheit der Katze wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn der Pfötchentreff-Seevehaus die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den Tierarzt nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome entsprechen §4 eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat ausgeführt hat.
(4) Insgesamt wird die Haftung für Schäden der Katze/n der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert der Katze/n vor Schadenseintritt.

§ 7 Datenschutzvereinbarung
Die in den Verträgen erfassten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn es in einem Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage notwendig wird, ist das Pfötchentreff berechtigt den Namen und die Anschrift des Katzenhalters sowie Versicherungsdaten ohne weitere Ankündigung an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz des Pfötchentreff-Seevehaus vereinbart.
Stand 1.11.2016


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Urlaubs- und Tagesbetreuung von Hunden

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Pfötchentreff-Seevehaus, nachfolgend Pfötchentreff genannt, verpflichtet sich, den in der Unterbringungsvereinbarung bezeichneten Hund
in Kleingruppen von maximal 4 Hunden unterzubringen, qualifiziert zu beaufsichtigen und artgerecht zu ernähren.
(2) Dem Hund werden täglich mindestens 2-3 Stunden gemeinsamer und beaufsichtigter Auslauf mit allen Pensionshunden auf dem ca. 6500 m² großen
Gelände gewährt. In dem jeweiligen Gehege hat der Hund mit seiner Gruppe von ca. 8:00 h bis ca. 22:00 Auslauf. Die Mittagszeit verbringen die Hunde
in Ihrem Hundehaus und haben auch am Nachmittag eine Ruhepause. Die Hundehäuser werden den Wetterbedingungen entsprechend geheizt.
(3) Über Sonderleistungen, wie Spaziergänge, Beschäftigungen (Longieren, Agility o.ähnl.) oder Ausbildungen werden ggf. Sondervereinbarungen getroffen.
(4) Der Halter verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb der ausgehängten Geschäftszeiten abzugeben und wieder abzuholen.
Bringen oder Abholen außerhalb der Geschäftszeiten können gegen Aufpreis vereinbart werden.
§ 2 Preise
(1) Der Preis wird entsprechend der Dauer des Aufenthalts und der Unterbringungsart vereinbart. Eine Preisliste ist in den Geschäftsräumen ausgehängt.
(2) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten zu leisten. Der Restbetrag ist bei Abgabe des Tieres in bar zu zahlen.
(3) Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist dies dem Pfötchentreff bis 3 Tage vor dem Abholtermin schriftlich, auch per Mail, mitzuteilen.
(4) Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und liegt keine Mitteilung vor, kann der Hund frühestens 3 Tage nach dem vereinbarten
Abholtermin an ein Tierheim übergeben werden.
§ 3 Kündigung
1.) Der Pfötchentreff kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Halter den vereinbarten Preis nicht entsprechend § 2 bezahlt.
2.) Der Halter kann den Vertrag bis 2 Wochen vor Übergabe des Hundes ohne Angabe von Gründen kündigen und erhält dann 50 % seiner Anzahlung
zurück. Bei einer Kündigung ab 13 Tage vor der Übergabe wird die gesamte Anzahlung einbehalten.
§ 4 Verhalten im Krankheitsfall
(1) Der Halter autorisiert den Pfötchentreff im Falle einer Krankheit oder Verletzung den Hund bei einem Tierarzt nach Wahl des Pfötchentreffs
vorzustellen und erforderliche Behandlungen der tierärztlichen Empfehlung folgend im Auftrag und Rechnung des Halters durchführen zu lassen.
(2) Der Halter übernimmt weiterhin Behandlungskosten gegen Ungeziefer und anderen vorbeugenden Behandlungen oder Maßnahmen, die nach
Entscheidungslage des Pfötchentreff unaufschiebbar während des Aufenthalts in der Pension durchgeführt werden mussten.
(3) Der Halter versichert tierärztliche Behandlungskosten gemäß 1 und 2 zu übernehmen.
§ 5 Zugesicherte Eigenschaften
Der Halter versichert am Tage der Übergabe:
(1) dass sein Hund keinerlei ansteckende Krankheiten hat
(2) nach seiner Kenntnis noch niemals Beschädigungsbeißen gegenüber Mensch und Hund eingesetzt hat
(3) dass der Hund über einen gültigen Impfpass mit den allgemein empfohlenen Impfungen verfügt.
Der Impfpass ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung im Pfötchentreff
(4) dass der Hund entsprechend der geltenden Gesetzgebung gechipt ist
(5) dass seine Hündin zum Zeitpunkt der Unterbringung nicht läufig ist und während der Dauer des Aufenthaltes die Läufigkeit nicht zu erwarten ist.
Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, verdoppeln sich auf Grund des erhöhten Aufwands für Aufsicht und Unterbringung die
Vereinbarten Unterbringungskosten.
(6) dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
§ 6 Haftungsausschluss und -beschränkung
(1) Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Pfötchentreffs
oder seiner Mitarbeiter beruht.
(2) Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden.
(3) Bei Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn der Pfötchentreff die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
Behandlung durch den Tierarzt nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome entsprechend §5 eingeleitet und entsprechend tierärztlichem Rat
ausgeführt hat.
(4) Insgesamt wird die Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Hundes vor Schadenseintritt.
(5) Der Halter ist für Schäden die der Hund während seinem Aufenthalt an Einrichtung und Ausstattung oder anderen Pensionstieren des Pfötchentreffs
verursacht werden verantwortlich, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Pfötchentreffs vorgelegen hat. Für den Fall, das eine abgeschlossene
Haftpflichtversicherung des Hundes die entstandenen Kosten nicht übernimmt, werden diese vom Halter übernommen.
§ 7 Datenschutzvereinbarung
(1) Die in den Verträgen erfassten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn es in einem
Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage notwendig wird, ist das Pfötchentreff berechtigt den Namen und die Anschrift des Hundehalters sowie
Versicherungsdaten ohne weitere Ankündigung an Dritte weiterzugeben.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Als Gerichtsstand wird der Sitz des Pfötchentreffs vereinbart.
Stand 1.11.2016